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Steuern 04. Oktober 2023

MWST-Satzerhöhung 1. Januar 2024

Per 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze wie folgt:

 

Normalsatz 8.1% (bisher 7.7%)

Reduzierter Satz 2.6% (bisher 2.5%)

Sondersatz 3.8% (bisher 3.7%)

 

Fast alle Saldosteuersätze wurden ebenfalls angehoben.

 

Die Leistungsperiode bestimmt, welcher MWST-Satz zur Anwendung kommt, unabhängig davon, in welchem Jahr die Rechnung gestellt wurde oder wann die Zahlung erfolgte.

 

Denken Sie daran, die notwendigen Systemanpassungen vorzunehmen, einfachheitshalber Sämtliches auf Ende Jahr abzurechnen, die Angefangenen Arbeiten genau aufzunehmen, die Registerkasse rechtzeitig umzustellen und die Kalkulation und Preisliste zu überprüfen.

 

Die Angefangenen Arbeiten sind dann bei der Rechnungsstellung im neuen Jahr separat zum alten MWST-Satz auszuweisen.

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