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Steuern 26. August 2021

Internationale Steuerreform - Mindeststeuer

Am 1. Juli haben sich 130 Länder in der OECD auf eine umfassende Steuerreform verständigt. Für weltweit tätige Grosskonzerne soll ab 2023 eine Mindeststeuer von 15% eingeführt werden. Mit der Reform sollen die Steuerregeln an das Digitalzeitalter angepasst werden. Global agierende Konzerne verlegen Gewinne geschickt in Länder mit niedrigen Steuersätzen. Damit soll jetzt Schluss sein.

Die Einigung beinhaltet 2 Punkte. Einerseits soll eine Mindeststeuer für Konzerne ab einem Jahresumsatz von 750 Mio. USD eingeführt werden. Zweitens sollen multinationale Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 20 Mia USD und einer Profitabilität von über 10% besteuert werden, auch wenn das Unternehmen im entsprechenden Land keinen offiziellen Sitz unterhält. Die Steuer zielt auf die grossen Digitalkonzerne ab, weshalb sie auch «GAFA-Steuer» genannt wird (Google, Apple, Facebook, Amazon). Die Finanzbranche soll von der GAFA-Steuer ausgenommen werden, nicht aber von der Mindeststeuer.

Aktuell ist der Anknüpfungspunkt für die Besteuerung die physische Betriebsstätte. Neu soll im Grundsatz dort versteuert werden, wo der Nutzer ist, und nicht mehr dort, wo produziert wird. Die «Besteuerung nach Absatzmarkt» bedeutet eine radikale Veränderung des heutigen Steuersystems. Es ist es davon auszugehen, dass exportstarke und steuerattraktive Länder mit massiven Mindereinnahmen rechnen müssen.

Noch ist vieles unklar. Beispielsweise fällt Amazon wegen fehlender Profitabilität nicht in die Kriterien für die GAFA-Steuer. Zudem könnten sich Konzerne in kleinere Einheiten aufteilen, um nicht über die Grössengrenzen zu kommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Regelungen im Detail aussehen werden, wie sich diese in der Praxis umsetzen lassen und wie sich die Schweiz die (Steuer-)Attraktivität trotzdem beibehalten kann.

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