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Steuern 15. Juli 2021

Steueroptimierung mit ordnungsgemäss geführter Buchhaltung

Steuern sparen oder aufschieben?

Das mit den Steuern sparen ist so eine Sache. Denn oft werden Steuern nicht gespart, sondern lediglich aufgeschoben. Selbstverständlich haben auch aufgeschobene Steuern ihren Vorteil, indem die „eingesparten“ Mittel anderweitig und unter Umständen ertragsreicher eingesetzt werden können. Wichtig ist jedoch, dass sich der Steuerpflichtige jederzeit über die späteren Konsequenzen der aufgeschobenen Steuern bewusst ist. Sei es die Nutzungsänderung einer Liegenschaft, die Liquidation oder die Aufgabe der Selbständigkeit – die grosse Abrechnung kommt bestimmt – im Falle der Selbständigkeit begleitet mit einer happigen AHV-Abrechnung. Echte Steuerersparnisse sind dort möglich, wo die Progression gebrochen werden kann. Das heisst, wenn mit steuerplanerischen Mittel das Einkommen über die Jahre hinweg geglättet werden kann. Ebenfalls können mit der cleveren Wahl von Firmen- und Privatsitz oder mit dem Einzahlen in die 3. Säule Steuern gespart werden.

Steuerfallen meiden: ordnungsgemäss geführte Buchhaltung

Am meisten Steuern können gespart werden, wenn Steuerfallen vermieden werden. Oft unterschätzt, doch eine sauber geführte Buchhaltung ist stets das beste Steueroptimierungs-Instrument. Denn eine nach OR gesetzeskonforme Buchführung muss vom Steueramt für die Veranlagung anerkannt werden. Die Nichtigkeit der Buchhaltung öffnet dem Steueramt Tür und Angel für eine ermessensweise Einschätzung. Als Gegenbeweismittel kann die Buchhaltung bei dessen Aberkennung durch das Steueramt nicht mehr angeführt werden.

Die Grundsätze einer ordnungsgemäss geführten Buchhaltung regelt das Obligationenrecht (OR Art. 958c).

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