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Personalwesen 18. März 2020

Lohnsummen-Meldungen – Rentner, Jugendliche, Taggelder – Was ist wo pflichtig?

Alle Jahre wieder – die Lohnsummen des vergangenen Jahres sind den Sozialversicherungen (AHV, ALV, FAK, UVG, KTG) zu melden (Lohnsummen-Deklarationen).

Diese Arbeiten stehen nur 1x im Jahr an – und jedes Jahr tue ich mir schwer mit der Frage: welche Taggelder können jetzt wo genau von der Lohnsumme in Abzug gebracht werden?

Aus diesem Grund habe ich eine Hilfstabelle für die Lohnsummen-Meldungen erstellt, welche unter Downloads -> Arbeitspapiere heruntergeladen werden kann (Hilfstabelle siehe Seite 3 des Dossiers).

Inhaltsverzeichnis des Dossiers:

Beitragssätze – Übersicht

Lohnsummen-Meldungen – Jugendliche, Rentner, Taggelder: Was ist wo pflichtig? (Hilfstabelle)

Anhang 1: Massgebender Bruttolohn nach AHV (was gilt als Lohn, was nicht?)

Anhang 2: AHV-Beitragsskala Selbständige

Anhang 3: BVG Altersskala

Anhang 4: Familienzulagen nach Kanton

Anhang 5: Begriffe & Vorsorgesystem

In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass der Abzug von Taggeldern bei den Lohnsummen-Meldungen gänzlich vergessen geht. Unfall- und Krankentaggelder können bei den Lohnsummen-Deklarationen aller Sozialversicherungen in Abzug gebracht werden. IV-Taggelder nur bei der UVG und KTG und EO- und Mutterschaftsentschädigungen nur bei der UVG (BU & NBU).

 

Beispiel:

Im vergangenen Jahr betrug die Jahreslohnsumme CHF 600'000.-. Das Unternehmen erhielt für Unfälle und Krankheitsausfälle Taggelder von CHF 20'000.-. Die Sozialversicherungen betragen ca. 15% vom Bruttolohn.

Wer nun bei der AHV, UVG und KTG CHF 600'000.- als Lohnsumme deklariert (anstatt 580'000.-), bezahlt CHF 3'000.- zu viel Sozialversicherungen.

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