





Revisionen von Kapitalgesellschaften
Unser Leistungsangebot
- Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen für Kapitalgesellschaften durch
- Wir erstellen die Revisionsberichte
Welche Vorteile haben Sie, wenn wir für Sie die Revisionsarbeiten durchführen?
- Sie profitieren von unserer Fachkompetenz und unserer langjährigen Erfahrung
- Sie können die Revisionskosten senken. Wir arbeiten produktiv, kompetent und zu günstigen Konditionen
Die gesetzlichen Grundlagen der Revision
- Alle Kapitalgesellschaften sind revisionspflichtig
- Es wird unterschieden zwischen "Ordentlicher Revision" und "Eingeschränkter Revision"
- Die "Ordentliche Revision" gilt für Publikumgesellschaften, Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme über 10 Mio, mit einem Umsatz über 20 Mio und mehr als 50 Vollzeitstellen und für Konzerne und Vorsorgeeinrichtungen
- Die "Eingeschränkte Revision" gilt für Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme unter 10 Mio, mit weniger Umsatz als 20 Mio und weniger als 50 Vollzeitstellen
- Kapitalgesellschaften die die Voraussetzung für die "Eingeschränkte Revision" erfüllen, können auf eine Revision verzichten wenn sie weniger als 10 Vollzeitstellen ausweisen und sämtliche Aktionäre/Gesellschafter ausdrücklich auf eine Revision verzichten
Wir sind Mitglied des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes STV/USF